TURNIER-BRIDGE-REGELN 1997

Erlassen und veröffentlicht durch den Weltbridgeverband (WBF).
Verantwortlich für den Inhalt ist Gerhard Elsner.

Part Two

Der Text wurde von der Veröffentlichung des DBVs "Die Turnier-Bridge-Regeln" übernommen. Der DBV ist über die Existenz dieser HTML-Version der TBR informiert, eine inhaltliche Prüfung ist jedoch nicht erfolgt.

 

§ 15: Spielen eines falschen Boards

A. Spieler haben das Board vorher noch nicht gespielt

Spielen Spieler ein Board, das in der betreffenden Runde nicht für sie bestimmt ist, hat der Turnierleiter folgende Möglichkeiten:

1. Das Board wird wie gespielt gewertet

In der Regel lässt der Turnierleiter den Score bestehen, falls keiner der Spieler das Board schon vorher gespielt hat.

2. Nachspielen wird angeordnet

Der Turnierleiter darf verlangen, dass beide Paare das richtige Board später gegeneinander spielen.

B. Ein oder mehrere Spieler haben das Board schon vorher gespielt

Spielt ein Spieler ein Board, welches er schon vorher gespielt hat, gleichgültig, ob gegen die richtigen Gegner oder nicht, wird sein zweites Ergebnis für dieses Board sowohl für seine Seite als auch für die der Gegner annulliert. Der Turnierleiter soll den Teilnehmern, die dadurch die Gelegenheit verloren haben, einen gültigen Score zu erzielen, einen künstlichen berichtigten Score zuerkennen.

C. Feststellung während der Reizung

Stellt der Turnierleiter während der Reizung fest, dass ein Teilnehmer ein Board spielt, welches er in der betreffenden Runde nicht spielen sollte, soll er die Reizung annullieren, dafür sorgen, dass die richtigen Teilnehmer an dem betreffenden Tisch Platz nehmen, und sie über ihre Rechte sowohl für die laufende als auch für künftige Runden informieren. Eine zweite Reizung beginnt. Die Spieler müssen die Ansagen wiederholen, die sie zuvor gemacht haben. Sollte irgendeine Ansage in irgendeiner Weise von der entsprechenden Ansage in der ersten Reizung abweichen, soll der Turnierleiter das Board annullieren. Andernfalls wird das Spiel normal fortgesetzt.

§ 16: Unerlaubte Information

Die Spieler sind berechtigt, ihre Ansagen und Spielweisen auf Informationen zu gründen, die sie aus legalen Ansagen oder Spielweisen bzw. aus einer besonderen Verhaltensweise der Gegner erhalten. Eine Ansage oder Spielweise auf eine andere, nicht regelkonforme Information zu gründen, kann einen Regelverstoß darstellen.

A. Nicht regelkonforme Information vom Partner Nachdem ein Spieler seinem Partner eine nicht regelkonforme Information zugänglich gemacht hat, die eine Ansage oder Spielweise nahelegen könnte - wie z.B. durch eine Bemerkung, eine Frage, eine Antwort auf eine Frage oder durch unmissverständliches Zögern, ungewöhnliche Hast, besonderen Nachdruck, Tonfall, Gestik, Bewegungen, besondere Verhaltensweisen oder Ähnliches - darf der Partner zwischen mehreren logischen Alternativen keine wählen, die nachweislich durch die nicht regelkonforme Information nähergelegt worden sein könnte als eine andere.

1. Wenn eine solche Information gegeben wird

Ist ein Spieler der Meinung, dass ein Gegner eine nicht regelkonforme Information zugänglich gemacht hat und dass daraus leicht ein Schaden entstehen könnte, darf er - sofern die Bestimmungen des veranstaltenden Verbandes dies nicht verbieten - sofort ankündigen, dass er sich das Recht vorbehält, den Turnierleiter später zu rufen (die Gegner sollten den Turnierleiter sofort rufen, falls sie die Tatsache bestreiten, dass eine unerlaubte Information übermittelt worden sein könnte).

2. Wenn eine regelwidrige Alternative gewählt wird

Hat ein Spieler wesentlichen Grund zu der Annahme [nach Spielende, oder bezüglich der Hand des Dummy, wenn der Tisch aufgelegt wird], dass ein Gegner, der eine logische Alternative hatte, eine Aktion gewählt hat, die durch eine solche Information nähergelegt worden sein könnte als eine andere, sollte er unverzüglich den Turnierleiter rufen. Der Turnierleiter soll Reizung und Spiel fortsetzen lassen und sich vorbehalten, einen berichtigten Score zuzuweisen, wenn seiner Meinung nach ein Regelverstoß zu einem Schaden geführt hat.

B. Nicht regelkonforme Information aus anderen Quellen

Erhält ein Spieler zufällig eine unerlaubte Information über ein Board, das er gerade spielt oder noch zu spielen hat - indem er z.B. eine falsche Hand ansieht, Ansagen, Resultate oder Bemerkungen mithört, Karten an einem anderen Tisch sieht oder eine Karte eines anderen Spielers am eigenen Tisch vor Beginn der Reizung sieht - sollte der Turnierleiter unverzüglich verständigt werden, vorzugsweise vom Empfänger der Information. Kommt der Turnierleiter zu der Auffassung, dass die Information normales Spiel beeinträchtigen könnte, darf er:

1. Die Positionen anpassen

wenn die Art des Turniers und die Scoremethode es zulassen, die Positionen der Spieler am Tisch so anpassen, dass der Spieler, der über Informationen über eine Hand verfügt, diese Hand halten wird, oder

2. Einen Ersatzspieler ernennen

mit dem Einverständnis aller vier Spieler vorübergehend einen Ersatzspieler für den Spieler ernennen, der die unerlaubte Information erhalten hat, oder

3. Einen berichtigten Score zuerkennen

unverzüglich einen künstlichen berichtigten Score zuerkennen.

C. Information durch zurückgenommene Ansagen oder gespielte Karten

Eine Ansage oder eine gespielte Karte darf zurückgenommen und durch eine andere ersetzt werden, entweder von einer nicht-schuldigen Seite nach einem Regelverstoß des Gegners oder von einer schuldigen Seite, um eine Regelwidrigkeit zu berichtigen.

1. Nicht-schuldige Seite

Für die nicht-schuldige Seite ist jede Information, die sie durch eine zurückgenommene Aktion erlangt, erlaubt, egal, ob es ihre eigene Aktion oder die des Gegners ist.

2. Schuldige Seite

Für die schuldige Seite ist eine Information, die sie durch ihre eigene zurückgenommene Aktion oder durch zurückgenommene Aktionen der nicht-schuldigen Seite erhält, unerlaubt. Ein Spieler der schuldigen Seite darf zwischen logischen alternativen Aktionen keine wählen, die nachweislich durch die unerlaubte Information nähergelegt worden sein könnte als eine andere.

KAPITEL V

Die Reizung

Teil I - Das korrekte Verfahren

Abschnitt I - Die Reizphase

§ 17: Dauer der Reizung

A. Die Reizphase beginnt

Die Reizphase einer Teilung beginnt für eine Seite, sobald einer der beiden Partner die Bildseite seiner Karten ansieht.

B. Die erste Ansage

Der Spieler, der auf dem Board als Teiler bezeichnet ist, macht die erste Ansage.

C. Aufeinanderfolgende Ansagen

Der Spieler zur Linken des Teilers macht die zweite Ansage, und danach reizt jeder Spieler der Reihe nach im Uhrzeigersinn.

D. Karten aus einem falschen Board

Falls ein Spieler, der versehentlich Karten aus einem falschen Board aufgenommen hat, eine Ansage macht, wird die Ansage aufgehoben. Falls der linke Gegner des schuldigen Spielers nach der aufgehobenen Ansage angesagt hat, soll der Turnierleiter künstliche berichtigte Scores zuerkennen (siehe § 90 wegen Strafen), wenn die Ersatzansage des schuldigen Spielers in irgendeiner bedeutenden Weise von seiner aufgehobenen Ansage abweicht. [Der linke Gegner des schuldigen Spielers muss seine vorangegangene Ansage wiederholen.] Wenn der schuldige Spieler später die aufgehobene Ansage in dem Board wiederholt, dem er irrtümlich seine Karten entnommen hat, darf der Turnierleiter das Board normal spielen lassen, aber der Turnierleiter soll künstliche berichtigte Scores zuerkennen (siehe § 90), wenn die Ansage des schuldigen Spielers in irgendeiner Weise von seiner aufgehobenen ursprünglichen Ansage abweicht.

E. Ende der Reizphase

Die Reizphase endet, wenn alle vier Spieler passen, oder wenn, nachdem drei Pass in Reihenfolge irgendeiner Ansage gefolgt sind, das erste Ausspiel aufgedeckt wird (wenn ein Pass außer Reihenfolge angenommen worden ist, (siehe § 34).

§ 18: Gebote

A. Richtige Form

Ein Gebot bezeichnet eine Zahl von Stichen über dem Buch, von eins bis sieben, und eine Denomination (Pass, Kontra und Rekontra sind Ansagen, aber keine Gebote)

B. Ein Gebot überbieten

Ein Gebot überbietet ein vorhergegangenes Gebot, wenn es entweder die gleiche Stichzahl über dem Buch in einer ranghöheren Denomination oder eine höhere Stichzahl über dem Buch in irgendeiner Denomination bezeichnet.

C. Genügendes Gebot

Ein Gebot, das das unmittelbar vorhergegangene Gebot überbietet, ist ein genügendes Gebot.

D. Ungenügendes Gebot

Ein Gebot, das das unmittelbar vorhergegangene Gebot nicht überbietet, ist ein ungenügendes Gebot.

E. Rangfolge der Denominationen

Die Rangfolge der Denominationen ist in absteigender Ordnung: Sans-Atout, Pik, Coeur, Karo, Treff.

F. Abweichende Methoden

Zonale Organisationen dürfen zulassen, dass Ansagen anders gemacht werden.

§ 19: Kontras und Rekontras

A. Kontras

1. Gültiges Kontra

Ein Spieler darf nur das letzte vorhergegangene Gebot kontrieren. Dieses Gebot muss von einem Gegner abgegeben worden sein; andere Ansagen als Pass dürfen dazwischen nicht abgegeben worden sein.

2. Richtige Form für Kontra

Ein Spieler sollte bei der Abgabe des Kontras nicht die Stichzahl über dem Buch oder die Denomination angeben. Die allein korrekte Form ist das einzige Wort "Kontra".

3. Kontra eines falsch wiedergegebenen Gebotes

Wenn ein Spieler bei der Abgabe des Kontras das Gebot, die Stichzahl über dem Buch oder die Denomination falsch wiedergibt, wird angenommen, er habe das Gebot so kontriert, wie es abgegeben worden ist ( § 16 - unerlaubte Information - kann zur Anwendung kommen).

B. Rekontras

1. Gültiges Rekontra

Ein Spieler darf nur das letzte vorhergegangene Kontra rekontrieren. Dieses Kontra muss von einem Gegner abgegeben worden sein; andere Ansagen als Pass dürfen dazwischen nicht abgegeben worden sein.

2. Richtige Form für Rekontra

Ein Spieler sollte bei der Abgabe des Rekontras nicht die Stichzahl über dem Buch oder die Denomination angeben. Die allein korrekte Form ist das einzige Wort "Rekontra".

3. Rekontra eines falsch wiedergegebenen Gebotes

Wenn ein Spieler bei der Abgabe des Rekontras das Gebot, die Stichzahl über dem Buch oder die Denomination falsch wiedergibt, wird angenommen, er habe das Gebot so rekontriert, wie es abgegeben worden ist ( § 16 - unerlaubte Information - kann zur Anwendung kommen).

C. Kontra oder Rekontra aufgehoben

Jedes Kontra oder Rekontra wird durch ein nachfolgendes gültiges Gebot aufgehoben.

D. Scoren eines kontrierten oder rekontrierten Kontraktes

Folgt auf ein kontriertes oder rekontriertes Gebot kein weiteres gültiges Gebot, erhöhen sich die Berechnungswerte gemäß (§ 77).

§ 20: Wiederholung und Erklärung von Ansagen

A. Ansage nicht deutlich gehört

Ein Spieler, der eine Ansage nicht deutlich gehört hat, darf unverzüglich verlangen, dass sie wiederholt wird.

B. Wiederholung der Reizung während der Reizphase

Während der Reizung hat ein Spieler das Recht, sich sämtliche [ Ein Spieler darf weder eine teilweise Wiederholung der Ansagen verlangen noch die Wiederholung abbrechen, bevor sie beendet ist.] vorhergegangenen Ansagen wiederholen zu lassen, wenn er an der Reihe ist anzusagen, es sei denn, er ist durch die Regeln verpflichtet zu passen. Alerts sollten zur Wiederholung gehören.

C. Wiederholung nach dem abschließenden Pass

1. Frage wegen des ersten Ausspiels

Nach dem abschließenden Pass hat jeder Gegenspieler das Recht zu fragen, ob er zum ersten Stich auszuspielen hat (siehe §§ 47 E und 41).

2. Wiederholung der Reizung

Der Alleinspieler oder jeder der Gegenspieler darf, wenn er das erste Mal an der Reihe ist zu spielen, die Wiederholung sämtlicher [ Ein Spieler darf weder eine teilweise Wiederholung der Ansagen verlangen noch die Wiederholung abbrechen, bevor sie beendet ist.] vorhergegangenen Ansagen verlangen (siehe § 41 B und C).

D. Wer darf die Reizung wiederholen

Dem Verlangen nach Wiederholung der Reizung soll nur der Gegner nachkommen.

E. Korrektur eines Fehlers bei der Wiederholung

Alle Spieler, einschließlich des Dummy oder eines Spielers, der aufgrund der Regeln verpflichtet ist zu passen, sind für eine unverzügliche Korrektur eines Fehlers bei der Wiederholung verantwortlich (siehe § 12 C 1, wenn eine unkorrigierte Wiederholung Schaden anrichtet).

F. Erklärung von Ansagen

1. Während der Reizung

Während der Reizung und vor dem abschließenden Pass darf jeder Spieler, wenn er an der Reihe ist anzusagen, eine vollständige Erklärung der gegnerischen Reizung verlangen. [§ 16 kann zur Anwendung kommen; veranstaltende Verbände dürfen Regeln betreffend schriftlicher Erklärungen aufstellen.] (es können sowohl Fragen hinsichtlich tatsächlich gemachter Ansagen als auch bezüglich erheblicher verfügbarer, aber nicht gemachter Ansagen gestellt werden); die Antworten sollten normalerweise vom Partner des Spielers gegeben werden, der eine zur Frage stehende Ansage gemacht hat (siehe § 75 C).

2. Während der Spielphase

Nach dem abschließenden Pass und während der gesamten Spielphase darf jeder Gegenspieler, wenn er an der Reihe ist zu spielen, eine Erklärung der gegnerischen Reizung verlangen.** Der Alleinspieler darf, wenn er oder der Dummy an der Reihe ist zu spielen, eine Erklärung einer gegnerischen Ansage oder der Gegenspielkonventionen der Gegenspieler verlangen.

§ 21: Ansage, die auf einer falschen Auskunft beruht

A. Ansage aufgrund eigenen Missverständnisses

Ein Spieler hat keinen Anspruch auf eine Berichtigung, wenn er eine Ansage aufgrund eines eigenen Missverständnisses gemacht hat.

B. Ansage aufgrund falscher Auskunft durch den Gegner

1. 1. Änderung einer Ansage

Bis zum Ende der Reizphase (siehe § 17 E) darf ein Spieler straflos eine Ansage ändern, wenn es wahrscheinlich ist, dass er die Ansage aufgrund einer falschen Auskunft durch einen Gegner gemacht hat (das Unterbleiben eines unverzüglichen Alerts einer konventionellen Ansage oder einer besonderen Partnerschaftsvereinbarung, die gemäß den Bestimmungen des veranstaltenden Verbandes alertierpflichtig ist, gilt als falsche Auskunft), vorausgesetzt, sein Partner hat anschließend noch nicht angesagt.

2. Änderungsrecht des Gegners nach einer Änderung

Ändert ein Spieler eine aufgrund einer falschen Auskunft gemachte Ansage (wie vorstehend unter 1. vorgesehen), darf anschließend auch sein linker Gegner, wenn er an der Reihe ist, straflos jede gegebenenfalls gemachte Ansage ändern (sofern nicht die zurückgenommene Ansage eine derartige Information übermittelt hat, dass die nicht-schuldige Seite geschädigt ist, in welchem Fall der Turnierleiter einen berichtigten Score zuweisen darf). - (Wegen unerlaubter Information durch zurückgenommene Ansagen siehe § 16 C.)

3. Zu spät für eine Änderung der Ansage

Ist es zu spät, eine Ansage zu ändern, darf der Turnierleiter einen berichtigten Score zuerkennen (§ 40C könnte zur Anwendung kommen).

Abschnitt II - Nach Ende der Reizung

§ 22: Verfahren nach Ende der Reizung

A. Kein Spieler hat geboten

Hat am Ende der Reizung kein Spieler geboten, werden die Hände ungespielt in das Board zurückgesteckt. Es soll keine Neuteilung stattfinden.

B. Ein oder mehrere Spieler haben geboten

Hat irgendein Spieler geboten, wird das abschließende Gebot zum Kontrakt, und das Spiel beginnt.

Teil II - Regelwidrigkeiten beim Verfahren

§ 23: Schädigendes erzwungenes Pass

Rückverweisungen auf diese Regel erfolgen von vielen anderen Regeln, die Strafen für Regelverletzungen während der Reizphase vorsehen.

Zwingt die in irgendeiner Regel für eine Regelwidrigkeit vorgesehene Strafe den Partner des schuldigen Spielers beim nächsten Mal zu passen, und ist der Turnierleiter der Auffassung, dass der schuldige Spieler zum Zeitpunkt seiner Regelwidrigkeit gewusst haben könnte, dass das erzwungene Pass wahrscheinlich die nicht-schuldige Seite schädigen würde, soll er Reizung und Spiel fortsetzen lassen und die Zuerkennung eines berichtigten Scores erwägen (siehe § 72 B 1).

Abschnitt I - Während der Reizung sichtbar gewordene Karte

§ 24: Während der Reizung sichtbar gewordene oder ausgespielte Karte

Stellt der Turnierleiter während der Reizung fest, dass infolge einer Aktion eines Spielers, dessen Partner die Bildseite einer oder mehrerer Karten aus der Hand dieses Spielers hat sehen können, soll der Turnierleiter anordnen, dass jede solche Karte bis zum Ende der Reizung mit der Bildseite nach oben auf dem Tisch liegen bleibt, und (Strafe) wenn der schuldige Spieler anschließend zum Gegenspieler wird, darf der Alleinspieler jede solche Karte als Strafkarte (§ 50) behandeln. Zusätzlich gilt folgendes:

A. Kleine, nicht vorzeitig ausgespielte Karte

Handelt es sich um eine einzelne Karte unter dem Rang einer Figur, die auch nicht vorzeitig ausgespielt wurde, folgt keine weitere Strafe.

B. Einzelne Figur oder vorzeitig ausgespielte Karte

Handelt es sich um eine einzelne Karte im Range einer Figur oder um eine beliebige, vorzeitig ausgespielte Karte, muss (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers passen, wenn er das nächste Mal an der Reihe ist anzusagen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt).

C. Zwei oder mehr Karten sind sichtbar

Sind zwei oder mehr Karten in dieser Weise sichtbar, muss (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers passen, wenn er das nächste Mal an der Reihe ist anzusagen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt).

Abschnitt II - Änderung von Ansagen

§ 25: Gültige und ungültige Änderungen von Ansagen

A. Unverzügliche Korrektur eines Versehens

Bis sein Partner eine Ansage macht, darf ein Spieler seine versehentlich gemachte Ansage durch die von ihm beabsichtigte Ansage ersetzen, jedoch nur dann, wenn er dies ohne Gedankenpause tut oder zu tun versucht. Wenn gültig, bleibt seine letzte Ansage ohne Strafe bestehen; wenn ungültig, unterliegt sie der anzuwendenden Regel.

B. Verzögerte oder absichtliche Korrektur

Bis der linke Gegner ansagt, darf eine Ansage ersetzt werden, wenn Absatz A nicht zur Anwendung kommt:

1. Ersatzansage wird angenommen

Der linke Gegner des schuldigen Spielers darf die Ersatzansage nach seinem Gutdünken annehmen (als gültig behandeln) [Wenn das ursprüngliche Gebot ungenügend war, ist § 27 anzuwenden.], dann bleibt die Ersatzansage bestehen und die Reizung geht ohne Strafe weiter. Hat der linke Gegner des schuldigen Spielers eine Ansage gemacht, bevor auf die Regelwidrigkeit aufmerksam gemacht worden ist, und stellt der Turnierleiter fest, dass der linke Gegner seine Ansage über die ursprüngliche Ansage des schuldigen Spielers in der betreffenden Bietrunde hat machen wollen, bleibt die zweite Ansage des schuldigen Spielers straflos bestehen, und der linke Gegner darf seine Ansage straflos zurücknehmen (siehe aber § 16 C 2).

2. Ersatzansage wird nicht angenommen

Wird die Ersatzansage nicht angenommen, wird sie aufgehoben. Weiter gilt:

a) Erste Ansage ungültig

War die erste Ansage ungültig, unterliegt der schuldige Spieler der anzuwendenden Regel (und die Ausspielstrafen des § 26 können bezüglich der zweiten Ansage zur Anwendung kommen).

b.Erste Ansage gültig

War die erste Ansage gültig, muss der schuldige Spieler entweder

aa) die erste Ansage bestehen lassen
die erste Ansage bestehen lassen, in welchem Falle (Strafe) sein Partner passen muss, wenn er das nächste Mal an der Reihe ist anzusagen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt), oder

bb) die erste Ansage durch eine andere Ansage ersetzen
jede beliebige andere gültige Ansage machen, in welchem Falle (Strafe) die Reizung normal fortgeführt wird (aber der Partner des schuldigen Spielers darf Ansagen nicht auf Informationen stützen, die er durch zurückgenommene Ansagen erhalten hat); die schuldige Seite [Die nicht-schuldige Seite bekommt den am Tisch erzielten Score zuerkannt.] darf keinen besseren Score als Minusdurchschnitt erhalten (siehe § 12 C 1).

c) Ausspielstrafen
In beiden vorstehend genannten Fällen des Buchstaben b unterliegt der Partner des schuldigen Spielers einer Ausspielstrafe (§ 26), falls er zum Gegenspieler wird.

§ 26: Ausspielstrafen nach zurückgenommener Ansage

Wird ein schuldiger Spieler zum Gegenspieler, nachdem eine seiner Ansagen zurückgenommen worden ist und er eine abweichende [Eine wiederholte Ansage mit einer sehr abweichenden Bedeutung gilt als abweichende Ansage.] endgültige Ansage für die betreffende Bietrunde gewählt hat, dann gilt:

A. Ansage auf eine bestimmte Farbe bezogen

War die zurückgenommene Ansage auf eine bestimmte Farbe oder Farben bezogen und

1. Farbe spezifiziert

wurde die Farbe von demselben Spieler spezifiziert, gibt es keine Ausspielstrafe, siehe aber § 16 C.

2. Farbe nicht spezifiziert

wurde die Farbe nicht von demselben Spieler in der gültigen Reizung spezifiziert, dann (Strafe) darf der Alleinspieler entweder vom Partner des schuldigen Spielers das Ausspiel der genannten Farbe (oder einer bestimmten spezifizierten Farbe) verlangen, wenn dieser das erste Mal auszuspielen hat, einschließlich des ersten Ausspiels; oder dem Partner des schuldigen Spielers verbieten, die genannte Farbe (oder eine bestimmte spezifizierte Farbe) auszuspielen, wenn dieser das erste Mal auszuspielen hat, einschließlich des ersten Ausspiels. Dieses Verbot gilt, solange der Partner des schuldigen Spielers bei Stich bleibt.

B. Andere zurückgenommene Ansagen

Bei anderen zurückgenommenen Ansagen darf (Strafe) der Alleinspieler dem Partner des schuldigen Spielers verbieten, irgendeine Farbe [Der Alleinspieler benennt eine Farbe, wenn der Partner des schuldigen Spielers zum ersten Mal am Ausspiel ist.] auszuspielen, wenn dieser das erste Mal auszuspielen hat, einschließlich des ersten Ausspiels. Dieses Verbot gilt, solange der Partner des schuldigen Spielers bei Stich bleibt.

Abschnitt III - Ungenügendes Gebot

§ 27: Ungenügendes Gebot

A. Ungenügendes Gebot angenommen

Jedes ungenügende Gebot darf vom linken Gegner des schuldigen Spielers nach seinem Gutdünken angenommen (als gültig behandelt) werden. Es ist angenommen, wenn dieser Spieler ansagt.

B. Ungenügendes Gebot nicht angenommen

Wird ein ungenügendes Gebot, das in der richtigen Reihenfolge abgegeben wurde, nicht angenommen, muss es entweder durch ein genügendes Gebot oder ein Pass ersetzt werden.

1. Natürliches Gebot ersetzt durch niedrigstes genügendes Gebot in derselben Denomination

a) Keine Strafe
Waren sowohl das ungenügende Gebot als auch das Ersatzgebot zweifellos nicht konventionell, und wird das Gebot durch das niedrigste genügende Gebot in derselben Denomination ersetzt, geht die Reizung so weiter, als habe die Regelwidrigkeit nicht stattgefunden ( § 16 C 2 findet auf diesen Fall keine Anwendung, aber siehe folgend b)).

b) Zuerkennen eines berichtigten Scores
Wenn nach Meinung des Turnierleiters das ungenügende Gebot eine derartige Information übermittelt hat, dass die nicht-schuldige Seite geschädigt wird, soll er einen berichtigten Score zuweisen.

2. Entweder Gebot konventionell oder ersetzt durch irgendein anderes genügendes Gebot oder Pass

Könnte entweder das ungenügende Gebot oder das niedrigste genügende Gebot in derselben Denomination konventionell gewesen sein, oder wird das Gebot durch irgendein anderes genügendes Gebot oder durch ein Pass ersetzt, muss (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers jedesmal passen, wenn er an der Reihe ist anzusagen (§ 10 C 1 findet Anwendung und siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt; und die Ausspielstrafen des § 26 können Anwendung finden).

3. Versuch der Korrektur durch Kontra oder Rekontra

Wenn der schuldige Spieler versucht, sein ungenügendes Gebot durch ein Kontra oder Rekontra zu ersetzen, wird diese versuchte Ansage aufgehoben und (Strafe) sein Partner muss jedesmal passen, wenn er an der Reihe ist anzusagen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt; und die Ausspielstrafen des § 26 können Anwendung finden).

C. Ungenügendes Gebot außer Reihenfolge

Gibt ein Spieler ein ungenügendes Gebot außer Reihenfolge ab, kommt § 31 zur Anwendung.

Abschnitt IV - Ansage außer Reihenfolge

§ 28: Ansagen, die als in Reihenfolge gemacht gelten

A. Rechter Gegner musste passen

Eine Ansage gilt als in Reihenfolge, wenn sie von einem Spieler gemacht wird, während dessen rechter Gegner an der Reihe ist anzusagen, sofern dieser Gegner aufgrund der Regeln verpflichtet ist zu passen.

B. Ansage des an der Reihe befindlichen Spielers hebt Ansage außer Reihenfolge auf

Eine Ansage gilt als in Reihenfolge, wenn sie von einem Spieler gemacht wird, der an der Reihe war anzusagen, bevor die Strafe für eine von einem Gegner außer Reihenfolge gemachte Ansage verhängt worden ist; eine solche Ansage verwirkt die Strafe für die außer Reihenfolge gemachte Ansage, und die Reizung wird fortgesetzt, als ob dieser Gegner in dieser Bietrunde keine Ansage gemacht hätte, aber § 16 C 2 findet Anwendung.

§ 29: Verfahren nach einer Ansage außer Reihenfolge

A. Verwirkung des Rechts auf Bestrafung

Nach einer außer Reihenfolge gemachten Ansage darf der linke Gegner des schuldigen Spielers sich dafür entscheiden anzusagen, wodurch er das Recht auf Bestrafung verwirkt.

B. Ansage außer Reihenfolge aufgehoben

Andernfalls wird eine Ansage außer Reihenfolge aufgehoben (siehe jedoch vorstehend A), und die Reizung geht an den Spieler zurück, der an der Reihe war anzusagen. Der schuldige Spieler darf jede gültige Ansage innerhalb der richtigen Reihenfolge machen, aber seine Seite könnte den Strafen nach §§ 30, 31 oder 32 unterliegen.

C. Ansage außer Reihenfolge ist konventionell

Wenn eine Ansage außer Reihenfolge konventionell ist, sollen die Bestimmungen der §§ 30, 31 oder 32 auf die implizierten Denominationen anstatt auf die genannten Denominationen Anwendung finden.

§ 30: Pass außer Reihenfolge

Hat ein Spieler außer Reihenfolge gepasst (und wird diese Ansage aufgehoben, weil die Option, die Ansage anzunehmen, nicht wahrgenommen worden ist - siehe § 29), gilt folgendes:

A. Bevor irgendein Spieler geboten hat

Hat ein Spieler außer Reihenfolge gepasst, bevor irgendein Spieler geboten hat, muss (Strafe) der schuldige Spieler passen, wenn er das nächste Mal an der Reihe ist anzusagen und § 72 B 1 könnte zur Anwendung kommen.

B. Nachdem irgendein Spieler geboten hat

1. Während sein rechter Gegner an der Reihe ist anzusagen

Passt ein Spieler außer Reihenfolge, nachdem irgendein Spieler geboten hat, und während sein rechter Gegner an der Reihe ist anzusagen, muss (Strafe) der schuldige Spieler passen, wenn er das nächste Mal an der Reihe ist anzusagen (bezieht sich das Pass außer Reihenfolge konventionell auf eine bestimmte Farbe oder Farben und übermittelt dadurch eine Information, können die Ausspielstrafen des § 26 zur Anwendung kommen).

2. Während sein Partner an der Reihe ist anzusagen

a) Vom schuldigen Spieler gefordertes Verhalten
Passt ein Spieler außer Reihenfolge, nachdem irgendein Spieler geboten hat und während sein Partner an der Reihe ist anzusagen, muss (Strafe) der schuldige Spieler während der gesamten Reizung passen; und § 72 B 1 könnte zur Anwendung kommen.

b) Optionen für den Partner des schuldigen Spielers
Der Partner des schuldigen Spielers darf jedes beliebige genügende Gebot abgeben oder passen, aber er darf in dieser Bietrunde weder kontrieren noch rekontrieren, und § 72 B 1 könnte zur Anwendung kommen.

3. Während sein linker Gegner an der Reihe ist anzusagen

Passt ein Spieler außer Reihenfolge, nachdem irgendein Spieler geboten hat, und während sein linker Gegner an der Reihe ist anzusagen, wird dies als Änderung einer Ansage behandelt, und § 25 kommt zur Anwendung.

C. Wenn das Pass eine Konvention ist

Wenn das Pass außer Reihenfolge eine Konvention ist, kommt § 31 und nicht diese Regel zur Anwendung. Ein Pass ist eine Konvention, wenn es aufgrund einer besonderen Vereinbarung mehr als eine bestimmte Punktstärke verspricht, oder wenn es künstlich Werte in einer anderen als der letztgenannten Farbe verspricht oder verneint.

§ 31: Gebot außer Reihenfolge

Hat ein Spieler außer Reihenfolge geboten (und wird diese Ansage aufgehoben, weil die Option, die Ansage anzunehmen, nicht wahrgenommen worden ist - siehe § 29), gilt folgendes:

A. Rechter Gegner ist an der Reihe

Hat der schuldige Spieler geboten (oder auf seines Partners Ansage konventionell gepasst, in welchem Fall Absatz A 2. b) zur Anwendung kommt), während sein rechter Gegner an der Reihe war anzusagen, dann gilt:

1. 1. Rechter Gegner passt

Wenn dieser Gegner passt, muss der schuldige Spieler die Ansage außer Reihenfolge wiederholen, und wenn diese gültig ist, gibt es keine Strafe.

2. Rechter Gegner agiert

Wenn dieser Gegner ein gültiges [Eine ungültige Ansage des rechten Gegners wird wie üblich bestraft.] Gebot abgibt, kontriert oder rekontriert, darf der schuldige Spieler jede gültige Ansage machen; wenn diese Ansage

a) die Denomination wiederholt
die Denomination seines Gebotes außer Reihenfolge wiederholt, muss (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers passen, wenn er das nächste Mal an der Reihe ist anzusagen (siehe § 23).

b) nicht die Denomination wiederholt
nicht die Denomination seines Gebotes außer Reihenfolge wiederholt, können die Ausspielstrafen des § 26 zur Anwendung kommen, und (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers muss während der gesamten Reizung passen (siehe § 23).

B. Partner oder linker Gegner ist an der Reihe

Hat der schuldige Spieler geboten, während sein Partner an der Reihe war anzusagen, oder während sein linker Gegner an der Reihe war anzusagen und der schuldigeSpieler vorher noch keine Ansage gemacht hat [Spätere Gebote, wenn der linke Gegner an der Reihe ist anzusagen, werden als Änderung von Ansagen behandelt und § 25 findet Anwendung.], muss (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers während der gesamten Reizung passen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt), und die Ausspielstrafen des § 26 können zur Anwendung kommen.

§ 32: Kontra oder Rekontra außer Reihenfolge

Ein Kontra oder Rekontra außer Reihenfolge darf nach Gutdünken des Gegners, der als nächster an der Reihe ist anzusagen, angenommen werden (siehe § 29), mit der Ausnahme, dass ein unzulässiges Kontra oder Rekontra niemals angenommen werden darf (siehe § 35 A, wenn der nächste Gegner dennoch ansagt). Wird die ungültige Ansage nicht angenommen, wird sie aufgehoben, und die Ausspielstrafen des § 26 B können zur Anwendung kommen. Weiter gilt:

A. Während der Partner des schuldigen Spielers an der Reihe war anzusagen

Ist außer Reihenfolge kontriert oder rekontriert worden, während der Partner des schuldigen Spielers an der Reihe war anzusagen, muss (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers während der gesamten Reizung passen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt).

B. Während der rechte Gegner des schuldigen Spielers an der Reihe war anzusagen

Ist außer Reihenfolge kontriert oder rekontriert worden, während der rechte Gegner des schuldigen Spielers an der Reihe war anzusagen, gilt:

1. Rechter Gegner passt

Passt der rechte Gegner des schuldigen Spielers, muss der schuldige Spieler sein Kontra oder Rekontra wiederholen, und es gibt keine Strafe, es sei denn, das Kontra oder Rekontra ist unzulässig, dann findet § 36 Anwendung.

2. Rechter Gegner bietet

Bietet der rechte Gegner des schuldigen Spielers, darf der schuldige Spieler in Reihenfolge jede beliebige gültige Ansage machen, und (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers muss während der gesamten Reizung passen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt).

§ 33: Gleichzeitige Ansagen

Eine Ansage, die gleichzeitig mit der des Spielers, der an der Reihe war anzusagen gemacht wird, gilt als nachfolgende Ansage.

§ 34: Bewahrung des Rechts, anzusagen

Sind auf eine Ansage drei Pass gefolgt, endet die Reizung nicht, wenn eines dieser Pass außer Reihenfolge war und dadurch einem Spieler das Recht genommen hat, in dieser Bietrunde anzusagen. Die Reizung geht an den Spieler zurück, der übergangen worden ist. Alle nachfolgenden Pass werden aufgehoben, und die Reizung geht weiter, als ob keine Regelwidrigkeit stattgefunden hätte.

§ 35: Unzulässige Ansage angenommen

Macht der linke Gegner des schuldigen Spielers nach einer der unten angeführten unzulässigen Ansagen eine Ansage, bevor eine Strafe verhängt worden ist, bleibt die unzulässige Ansage straflos (die Ausspielstrafen des § 26 kommen nicht zur Anwendung), und:

A. Kontra oder Rekontra

War die unzulässige Ansage ein gemäß § 19 nicht erlaubtes Kontra oder Rekontra, werden diese Ansage und alle folgenden Ansagen aufgehoben. Die Reizung geht an den Spieler zurück, der an der Reihe ist anzusagen, und geht weiter, als ob keine Regelwidrigkeit stattgefunden hätte.

B. Aktion eines zum Passen verpflichteten Spielers

War die unzulässige Ansage ein Gebot, Kontra oder Rekontra eines Spielers, der aufgrund einer Regel zum Passen verpflichtet war, bleiben diese Ansage und alle folgenden gültigen Ansagen bestehen. Jedoch muss der schuldige Spieler, falls er für den Rest der Reizung passen musste, immer noch in den folgenden Bietrunden passen.

C. Gebot von mehr als Sieben

War die unzulässige Ansage ein Gebot von mehr als Sieben, werden diese Ansage und alle folgenden Ansagen aufgehoben; der schuldige Spieler muss passen und die Reizung geht weiter, als ob keine Regelwidrigkeit stattgefunden hätte.

D. Ansage nach dem die Reizung abschließenden Pass

War die unzulässige Ansage eine Ansage nach dem die Reizung abschließenden Pass, werden diese Ansage und alle folgenden Ansagen ohne Strafe aufgehoben.

Abschnitt V - Unzulässige Ansagen

§ 36: Unzulässiges Kontra oder Rekontra

Jedes Kontra oder Rekontra, das nicht gemäß § 19 erlaubt ist, wird aufgehoben. Der schuldige Spieler muss es durch eine gültige Ansage ersetzen, und (Strafe) der Partner des schuldigen Spielers muss während der gesamten Reizung passen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt); die Ausspielstrafen des § 26 können zur Anwendung kommen. (War das unzulässige Kontra oder Rekontra außer Reihenfolge, siehe § 32; wenn der linke Gegner des schuldigen Spielers ansagt, siehe § 35 A).

§ 37: Verletzung der Passpflicht

Ein Gebot, Kontra oder Rekontra eines Spielers, der aufgrund einer Regel verpflichtet ist zu passen, wird aufgehoben, und (Strafe) beide Mitglieder der schuldigen Seite müssen während der gesamten Reizung passen. (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt). Die Ausspielstrafen des § 26 können zur Anwendung kommen. (Wenn der linke Gegner des schuldigen Spielers ansagt, siehe § 35 B.)

§ 38: Gebot von mehr als Sieben

Kein Spiel oder Score in einem Kontrakt von mehr als Sieben ist jemals zulässig. Ein Gebot von mehr als Sieben wird aufgehoben, und (Strafe) jedes Mitglied der schuldigen Seite muss während der restlichen Reizung passen (siehe § 23, wenn das Pass die nicht-schuldige Seite schädigt). Die Ausspielstrafen des § 26 können zur Anwendung kommen. (Wenn der linke Gegner des schuldigen Spielers ansagt, siehe § 35 C.)

§ 39: Ansage nach dem abschließenden Pass

Eine Ansage, die nach dem die Reizung abschließenden Pass gemacht wurde, wird aufgehoben, und:

A. Pass, oder Ansage der Seite des Alleinspielers

Handelt es sich um ein Pass eines Gegenspielers oder um jede beliebige Ansage des künftigen Alleinspielers oder Dummy, gibt es keine Strafe.

B. Andere Aktion eines Gegenspielers

Handelt es sich um ein Gebot, Kontra oder Rekontra eines Gegenspielers, können die Ausspielstrafen des § 26 zur Anwendung kommen. (Wenn der linke Gegner des schuldigen Spielers ansagt, siehe § 35 D.)

§ 40: Partnerschaftsübereinkünfte

A. Recht, eine Ansage oder Spielweise zu wählen

Ein Spieler darf ohne vorherige Ankündigung jede beliebige Ansage oder Spielweise wählen (einschließlich einer absichtlich irreführenden Ansage - wie z.B. eines Bluffs - oder eine Ansage oder Spielweise, die vom üblichen oder vorher bekanntgegebenen Gebrauch einer Konvention abweicht), aber nur unter der Voraussetzung, dass eine solche Ansage oder Spielweise nicht auf einer Partnerschaftsübereinkunft beruht.

B. Verborgene Partnerschaftsübereinkünfte verboten

Kein Spieler darf eine auf einer besonderen Partnerschaftsübereinkunft beruhende Ansage oder Spielweise wählen, außer wenn von einem gegnerischen Paar vernünftigerweise erwartet werden kann, ihre Bedeutung zu verstehen, oder wenn seine Seite den Gebrauch einer solchen Ansage oder Spielweise gemäß den Bestimmungen des veranstaltenden Verbandes offenlegt.

C. Wahlmöglichkeit des Turnierleiters

Kommt der Turnierleiter zu dem Ergebnis, dass eine Seite dadurch geschädigt worden ist, dass die Gegenseite nicht die volle Bedeutung einer Ansage oder Spielweise erklärt hat, darf er einen berichtigten Score zuerkennen.

D. Regelung von Konventionen

Der veranstaltende Verband darf die Anwendung von Reiz- oder Spielkonventionen regeln. Zonale Organisationen dürfen zusätzlich Partnerschaftsübereinkünfte (sogar, wenn diese nicht konventionell sind) regeln, die es einer Partnerschaft erlauben, ihre Erstaktionen auf der Einerstufe mit einer Hand zu machen, die um wenigstens einen König schwächer als eine Durchschnittshand sind. Die zonalen Organisationen dürfen diese Zuständigkeit delegieren.

E. Konventionskarte

1. Anordnungsbefugnis

Der veranstaltende Verband darf eine Konventionskarte vorschreiben, auf der die Partner ihre Konventionen und andere Vereinbarungen aufzuführen haben und er darf Vorschriften hinsichtlich ihres Gebrauchs erlassen, einschließlich einer Auflage, dass beide Mitglieder einer Partnerschaft dasselbe System spielen müssen (solch eine Bestimmung darf keinesfalls Stil und Beurteilungsspielraum einschränken, sondern nur die Methode).

2. Einsichtnahme in die gegnerische Konventionskarte

Während der Reizung und des Spiels darf jeder Spieler, mit Ausnahme des Dummy, Einblick in die gegnerische Konventionskarte nehmen, wenn er an der Reihe ist, anzusagen oder zu spielen, aber nicht in die eigene. [Kein Spieler ist während der Reizung oder des Spiels berechtigt, irgendwelche Hilfsmittel zur Unterstützung seines Gedächtnisses, seiner Berechnungen oder seiner Technik in Anspruch zu nehmen. Jedoch dürfen veranstaltende Verbände ungewöhnliche Methoden bezeichnen und die Einsichtnahme am Tisch in schriftlich ausgearbeitete Verteidigungssysteme gegen vom Gegner angewendete ungewöhnliche Methoden gestatten.]

KAPITEL VI

Das Spiel

Teil I - Das Verfahren

Abschnitt I - Das korrekte Verfahren

§ 41: Beginn des Spiels

A. Verdecktes erstes Ausspiel

Nachdem auf ein Gebot, Kontra oder Rekontra drei Pass in Reihenfolge gefolgt sind, spielt der Gegenspieler links vom vermeintlichen Alleinspieler verdeckt aus. [Veranstaltende Verbände dürfen bestimmen, dass das Ausspiel offen zu machen ist.] Das verdeckte Ausspiel darf nur auf Anweisung des Turnierleiters nach einer Regelwidrigkeit zurückgenommen werden (siehe § 47 E 2); die zurückgenommene Karte muss der Hand des Gegenspielers wieder zugeführt werden.

B. Wiederholung der Reizung und Fragen

Bevor das erste Ausspiel aufgedeckt wird, dürfen sowohl der Partner des Ausspielers als auch der vermeintliche Alleinspieler eine Wiederholung der Reizung oder eine Erklärung einer gegnerischen Ansage verlangen (siehe § 20). Der Alleinspieler oder jeder Gegenspieler darf, wenn er das erste Mal an der Reihe ist zu spielen, eine Wiederholung der Reizung verlangen; dieses Recht erlischt, sobald er eine Karte spielt. Die Gegenspieler (vorbehaltlich § 16) und der Alleinspieler behalten das Recht, Erklärungen zu verlangen während der gesamten Spielphase, jeweils wenn er an der Reihe ist zu spielen.

C. Aufdecken des ersten Ausspiels

Nach dieser Frageperiode wird das erste Ausspiel aufgedeckt, die Spielphase beginnt und der Tisch wird aufgelegt. Ist es für eine Wiederholung vorangegangener Ansagen zu spät (siehe vorstehend B), sind der Alleinspieler oder jeder Gegenspieler, jeweils wenn er an der Reihe ist zu spielen, berechtigt zu erfahren, wie der Kontrakt lautet, und ob - jedoch nicht von wem - dieser kontriert oder rekontriert worden ist.

D. Dummy's Hand

Nachdem das erste Ausspiel aufgedeckt wurde, breitet der Dummy seine Hand vor sich auf dem Tisch aus, und zwar mit der Bildseite nach oben, nach Farben geordnet, die Karten in Rangfolge, in der Länge nach zum Alleinspieler hin ausgerichteten Spalten, mit der Trumpffarbe vom Dummy aus gesehen rechts. Der Alleinspieler spielt sowohl seine eigenen Karten als auch die des Tisches.

§ 42: Die Rechte des Dummy

A. Unbedingte Rechte

1. Auskunft geben

Der Dummy hat das Recht, in Gegenwart des Turnierleiters Auskunft über Tatsachen oder bezüglich der Regeln zu geben.

2. Stiche mitzählen

Er darf die gewonnenen und verlorenen Stiche mitzählen.

3. Im Auftrag des Alleinspielers spielen

Er spielt die Karten des Tisches als Beauftragter des Alleinspielers nach dessen Anordnungen (siehe § 45 F, wenn der Dummy eine Spielweise vorschlägt).

B. Bedingte Rechte

Der Dummy darf andere Rechte vorbehaltlich der in § 43 aufgeführten Einschränkungen ausüben.

1. Fragen nach Revoke

Der Dummy darf den Alleinspieler (jedoch nicht einen Gegenspieler) fragen, ob er eine Karte der ausgespielten Farbe besitzt, wenn dieser bei einem Stich nicht Farbe bekannt hat.

2. Versuchen, eine Regelwidrigkeit zu verhindern

Er darf versuchen, jede Regelwidrigkeit seitens des Alleinspielers zu verhindern.

3. Auf eine Regelwidrigkeit hinweisen

Er darf auf jede Regelwidrigkeit aufmerksam machen, jedoch erst nach Beendigung des Spiels.

§ 43: Eingeschränkte Rechte des Dummy

Ausgenommen diejenigen, welche in § 42 aufgeführt sind:

A. Einschränkungen, denen der Dummy unterliegt

1. Generelle Einschränkungen

a) Rufen des Turnierleiters

Sofern nicht durch einen anderen Spieler auf eine Regelwidrigkeit aufmerksam gemacht worden ist, sollte der Dummy während des Spiels kein Rufen des Turnierleiters initiieren.

b) Auf eine Regelwidrigkeit hinweisen

Während des Spiels darf der Dummy nicht auf eine Regelwidrigkeit aufmerksam machen.

c) Am Spiel teilnehmen oder Kommentare zum Spiel abgeben

Der Dummy darf keinesfalls am Spiel teilnehmen, noch darf er dem Alleinspieler irgendetwas übermitteln, das mit dem Spiel zusammenhängt.

2. Einschränkungen mit bestimmten Straffolgen

a) Hände austauschen

Der Dummy darf nicht mit dem Alleinspieler die Hände austauschen.

b) Seinen Platz verlassen, um dem Alleinspieler zuzuschauen

Der Dummy darf nicht seinen Platz verlassen, um dem Alleinspieler beim Abspiel zuzusehen.

c) Die Hand eines Gegenspielers ansehen

Der Dummy darf nicht von sich aus die Bildseite einer Karte in der Hand eines der beiden Gegenspieler ansehen.

only to present the information as concisely and as accurately as possible.

 

 

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